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Bundeswaldgesetz

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft - BWaldG



 

 



 

1.  Allgemeine Vorschriften
  § 1 Gesetzeszweck
  § 2 Wald
  § 3 Waldeigentumsarten
  § 4 Waldbesitzer
2.  Erhaltung des Waldes
  § 5 Vorschriften für die Landesgesetzgebung
2.1  Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
  §§ 6 u. 7
  § 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
2.2  Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, Erstaufforstung
  § 9 Erhaltung des Waldes
  § 10 Erstaufforstung
  § 11 Bewirtschaftung des Waldes
  § 12 Schutzwald
  § 13 Erholungswald
  § 14 Betreten des Waldes
3.  Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
3.1  Allgemeine Vorschrift
  § 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
3.2  Forstbetriebsgemeinschaften
  § 16 Begriff
  § 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft
  § 18 Anerkennung
  § 19 Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine
  § 20 Widerruf der Anerkennung
3.3  Forstbetriebsverbände
  § 21 Begriff und Aufgabe
  § 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes
  § 23 Bildung eines Forstbetriebsverbands
  § 24 Mitgliedschaft
  § 25 Satzung
  § 26 Organe des Forstbetriebsverbands
  § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
  § 28 Vorsitz in der Verbandsversammlung, Einberufung und Stimmenverhältnis
  § 29 Vorstand
  § 30 Verbandsausschuß
  § 31 Änderung der Satzung
  § 32 Ausscheiden von Grundstücken
  § 33 Umlage, Beiträge
  § 34 Aufsicht
  § 35 Verbandsverzeichnis
  § 36 Auflösung des Forstbetriebsverbandes
3.4  Forstwirtschaftliche Vereinigungen
  § 37 Begriff und Aufgabe
  § 38 Anerkennung
3.5  Ergänzende Vorschriften
  § 39 Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft
  § 40 Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Förderung der Forstwirtschaft, Auskunftspflicht
  § 41 Förderung
  § 41a Bundeswaldinventur
  § 42 Auskunftspflicht
  § 43 Verletzung der Auskunftspflicht
5.  Schlußvorschriften
  § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  § 45 Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen
  § 46 Änderung von Vorschriften
  § 47
  § 48 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften

 

 

Ergänzende Vorschriften:

Verordnung über den Schutz von Wild - BWildSchV 

Verordnung über die Durchführung einer dritten Bundeswaldinventur

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

Landeswaldgesetze

 

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